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   BVerwG, 24.01.2014 - 2 B 59.13   

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https://dejure.org/2014,1383
BVerwG, 24.01.2014 - 2 B 59.13 (https://dejure.org/2014,1383)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2014 - 2 B 59.13 (https://dejure.org/2014,1383)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 2 B 59.13 (https://dejure.org/2014,1383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst i.R.e. Verurteilung wegen des Besitzes und Verbreitens von kinderpornographischen Schriften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2014 - 2 B 59.13
    Insbesondere aber hat der Beklagte weder im Verfahren vor dem Tatsachengericht die nunmehr vermisste Sachverhaltsaufklärung beantragt noch ist mit der Beschwerde dargelegt, dass sich weitere Ermittlungen zu der bezeichneten Frage auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. zu diesem Darlegungserfordernis: Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. = NJW 1997, 3328 sowie zuletzt Beschluss vom 5. April 2013 - BVerwG 2 B 79.11 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2014 - 2 B 59.13
    Die Aufklärungspflicht verlangt nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt auf das Ermittlungsergebnis für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ankommt (stRspr; vgl. Urteile vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 = Buchholz 310 § 96 VwGO, jeweils Rn. 25).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2014 - 2 B 59.13
    Die Aufklärungspflicht verlangt nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt auf das Ermittlungsergebnis für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ankommt (stRspr; vgl. Urteile vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 = Buchholz 310 § 96 VwGO, jeweils Rn. 25).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2014 - 2 B 59.13
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr; vgl. Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie zuletzt Beschluss vom 23. September 2013 - BVerwG 2 B 51.13 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2014 - 2 B 59.13
    Die Beschwerde legt nicht dar, dass das Oberverwaltungsgericht einen denklogisch unzulässigen Schluss gezogen hätte (vgl. zur Indizienbeweisführung: Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 Rn. 10 sowie vom 15. Februar 2012 - BVerwG 8 B 87.11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2014 - 2 B 59.13
    Die Beschwerde legt nicht dar, dass das Oberverwaltungsgericht einen denklogisch unzulässigen Schluss gezogen hätte (vgl. zur Indizienbeweisführung: Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 Rn. 10 sowie vom 15. Februar 2012 - BVerwG 8 B 87.11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2014 - 2 B 59.13
    Derartige Mängel liegen insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - BVerwG 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7 sowie zuletzt vom 21. Mai 2013 - BVerwG 2 B 67.12 - juris Rn. 18, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12

    Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2014 - 2 B 59.13
    Dies gilt gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 LDG NRW auch für die Berufungsinstanz (stRspr; vgl. zuletzt Beschluss vom 15. März 2013 - BVerwG 2 B 22.12 - NVwZ-RR 2013, 557 Rn. 6).
  • BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11

    Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2014 - 2 B 59.13
    Insbesondere aber hat der Beklagte weder im Verfahren vor dem Tatsachengericht die nunmehr vermisste Sachverhaltsaufklärung beantragt noch ist mit der Beschwerde dargelegt, dass sich weitere Ermittlungen zu der bezeichneten Frage auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. zu diesem Darlegungserfordernis: Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. = NJW 1997, 3328 sowie zuletzt Beschluss vom 5. April 2013 - BVerwG 2 B 79.11 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 23.09.2013 - 2 B 51.13

    Verfahrensmangel; Mangel der Disziplinarklageschrift; Heilung; fehlerhafte

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2014 - 2 B 59.13
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr; vgl. Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie zuletzt Beschluss vom 23. September 2013 - BVerwG 2 B 51.13 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 21.05.2013 - 2 B 67.12

    Zusteller; Dienstpflichtverletzung; vorzeitige Beendigung von Zustelltouren

  • BVerwG, 15.02.2012 - 8 B 87.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 36.13

    Indizienbeweis; Kausalität bei Erkrankungsgefahr durch eine Dienstausübung

    Damit hat das Oberverwaltungsgericht der Sache nach angenommen, dass die Voraussetzungen eines Indizienbeweises erfüllt sind (vgl. zur Indizienbeweisführung Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 sowie Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 Rn. 10, vom 15. Februar 2012 - BVerwG 8 B 87.11 - juris Rn. 5 und vom 24. Januar 2014 - BVerwG 2 B 59.13 - juris Rn. 16).
  • VG Trier, 28.02.2020 - 7 K 1250/19

    Keine systemischen Mängel des italienischen Asylsystems und der dortigen

    Hiernach steht vorliegend bei einer Gesamtbetrachtung aller Indizien zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Kläger sich der beabsichtigten Überstellung entziehen wollte, indem er sein Zimmer im Zeitraum der beabsichtigten Überstellung verlassen hat (vgl. zur Zulässigkeit des Indizienbeweises: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 -, Rn. 18, juris; BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 8 B 87.11 -, Rn. 5, juris; BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 2 B 59.13 -, Rn. 16, juris).
  • VG Trier, 10.07.2019 - 7 K 3478/18

    Möglichkeit der zuständigen Behörde, den Nachweis der Entziehungsabsicht eines

    55 Jedoch steht bei einer Gesamtbetrachtung der vorliegenden Indizien und mangels gegenteiliger Angaben des Klägers zur Überzeugung des Gerichts fest, dass dieser sich der beabsichtigten Überstellung entziehen wollte, indem er sein Zimmer im Zeitraum der beabsichtigten Überstellung verlassen hat (vgl. zur Zulässigkeit des Indizienbeweises: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28/89 -, BVerwGE 84, 271-274, Rn. 18, juris; BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 8 B 87/11 -, Rn. 5, juris; BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 2 B 59/13 -, Rn. 16, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - 10 N 84.11

    Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Amt des Studienrates in den

    Die Aufklärungspflicht verlangt nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt auf das Ermittlungsergebnis für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2014 - BVerwG 2 B 59/13 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 3223/18

    Dublin-Verfahren - Entziehung vor der Überstellung - Begriff "flüchtig"

    Selbst wenn dem Kläger keine Anzeigepflicht auferlegt worden wäre, stünde hiernach bei einer Gesamtbetrachtung aller Indizien zur Überzeugung des Gerichts fest, dass er sich der beabsichtigten Überstellung entziehen wollte, indem er sein Zimmer im Zeitraum der beabsichtigten Überstellung verlassen hat (vgl. zur Zulässigkeit des Indizienbeweises: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 -, Rn. 18, juris; BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 8 B 87.11 -, Rn. 5, juris; BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 2 B 59.13 -, Rn. 16, juris).
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